FAQ

Diese Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten können Sie hier auch bequem als PDF downloaden.

Hier werden die wichtigsten Fragen zum NRW-Förderprogamm zur Sanierung und Moderniesierung von vereinseigenen Sportanlagen (2019-2022) beantwortet.Wie hoch ist der Finzanzielle Umfang des Projektes bezogen auf die Stadt Warstein?
Im Projektzeitraum stehen den Sportvereinen der Stadt Warstein 341.220 € zur Verfügung.

In welchem Zeitraum stehen den Sportvereinen die genannten 341.220 € zur Verfügung?
Die Summe steht den Vereinen im Zeitraum von 2019 – 2022 zur Verfügung.

Erfolgt ein Verfall der Fördermittel, wenn z.B. das Projekt nicht unterjährig abgeschlossen werden kann?
Nein.

Kann die vertragliche Nutzung kommunaler Sportanlagen (Miete oder Pacht) noch nachträglich vereinbart werden? (In Bezug auf die Berechtigung für den Empfang von Geldern)
Ja, die notwendige Vereinbarungen können mit der Verwaltung noch bis Ende 2019 umgesetzt werden. Hierbei ist darauf zu achten das diese Vereinbarung eine Gültigkeit von mindestens 8 Jahren hat.

Welche Mitgliedschaften müssen die Sportvereine vorweisen?
Die Vereine müssen zum 15.10.2018 Mitglied in einem Stadt- bzw. Kreissportbund und einen Fachverband des LSB sein (letztere kann aktuell noch nachgeholt werden).

Kann auch die Kommune vom Fördertopf partizipieren?
Ja, aber nur im absoluten Ausnahmefall. Wenn die Fördersumme nicht vollständig durch ansässige Sportvereine abgerufen wird, können auch städtische Anlagen gefördert werden.

Gibt es Ausnahmen bzw. Regelungen für Sportanlagen auf Schulgeländen?
Sportanlagen auf Schulgeländen werden grundsätzlich nicht gefördert. Darunter fallen jedoch nicht die Turnhallen in Hirschberg und Sichtigvor (Haus Teiplass), da diese schulisch nicht genutzt werden. Für etwaige Förderanträge muss durch den Sportverein ggf. ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen werden (noch in Prüfung)

Ist die Errichtung von Kunstrasenplätzen förderwürdig?
Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes wird nicht gefördert. Inwieweit z. B. auch der Umbau vom Naturrasenplatz in Belecke in einen Ersatzneubau Minispielfeld darunter fällt, muss noch geprüft werden.

Ist bei dem Projektaufwand von 10.001 bis 100.000 € die Förderhöhe von 90 % fix?
Ja

Kann der Eigenanteil durch eine andere Fördermaßnahme (Doppelförderung) abgedeckt werden?
In Prüfung.

Wie kann die Eigenleistung noch erbracht werden?
Zum Beispiel mit entsprechender Arbeitsleistung, der annerkannte Stundensatz liegt dabei bei 15 €/h.

Könnenn auch mehrere kleinere förderungswürdige Maßnahmen auf der Sportanlage zusammengefasst werden, um den Mindetprojektaufwand zu erreichen?
Ja

Kann ein bereits laufenden Projekt in die Förderung aufgenommen werden?
Nur nach Baustopp und Verrechnung der bisherigen erbrachten Leistungen außerhalb der Fördermaßnahme. Der Rest kann als separate Maßnahme in diese Förderung aufgenommen werden.

Wie erfolgt konkret die Abstimmung zu den förderungsfähigen
Projekten im Kreis Soest für die Sportvereine der Stadt Warstein?
Die Verantwortung für die Prioritätenliste, der förderungswürdigen Maßnahmen der Sportvereine in der Stadt Warstein trägt der SSV mit dem KSB.

Was passiert bei einer „Überzeichnung“ der zur Verfügung
stehenden Fördersumme von 341.220 €?
Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt auf örtlicher
Ebene, d. h. durch den SSV zusammen mit den Sportvereinen.

Wie unbürokratisch erfolgt die Beantragung der Maßnahme?
Es soll sich für die Sportvereine um ein vereinfachtes
Antragsverfahren handeln. Dabei werden z. B. keine
Ausschreibungen für Handwerkerleistungen erfolgen müssen.
Natürlich gilt für Baumaßnahmen das örtliche Baurecht. Von
daher sollte vom Sportverein immer frühzeitig die Verwaltung mit
eingebunden werden.

Wie schnell erfolgt die Zusage und der Mittelzufluss an die
Sportvereine?
Nach Prüfung soll innerhalb von 6 Wochen die Zusage
und damit der formale Maßnahmenbeginn in Kraft treten. Die
Fördermittel sollen kurzfristig mit Nachweis abrufbar sein. Bei
kleineren Projekten als Gesamtsumme ansonsten nach
Baufortschritt. Inwieweit ein Mittelzufluss vor der
Handwerkerrechnung und ebenso bei überjährigen Projekten wie
verteilt erfolgt, ist noch zu klären.

Wie wird mit Fördermittel umgegangen, die gemäß Prioritätenliste
in der Kommune nicht vollständig abgerufen werden
(„Unterzeichnung“)?
In Prüfung.

Was können die Sportvereine jetzt konkret umsetzen?
Bitte erarbeitet Eure Projekte und stellt diese kurzfristig
unabhängig von dem noch fehlenden Formblatt der Staatskanzlei
und konkreten Förderrichtlinien den SSV zur Verfügung
(Benötigte Angaben z. B. per Mail: kurze Projektbeschreibung,
erste Aufwandsabschätzung, Umsetzungsjahr, Nachweis
Eigentum oder Miete/Pacht zur Sportanlage).
Dazu steht der SSV und KSB gerne unterstützend zur Seite.

Wann kann mit den detaillierten Förderbedingungen gerechnet
werden und wie werden diese bekannt gemacht?
Wir haben dazu einen Folgetermin am Mi., 26.06.2019
um 19:00 Uhr im Gasthof Hoppe reserviert.

Müssen bis Sommer oder Herbst 2019 schon alle Maßnahmen
angemeldet sein?
Nach Möglichkeit sollten alle Anträge noch bis zum
Herbst diesem Jahr angemeldet werden, da wir von einer
Überzeichnung ausgehen müssen. Darauf erfolgt dann die
Festlegung und Beschluss zu der Prioritätenliste.
Natürlich gibt es die Möglichkeit auch Anträge nachzureichen,
jedoch müssten diese Anträge von der Priorisierung dann hinten
angestellt werden.