CoronaSchVO seit dem 22.07.22
Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO bleiben zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Mehr Informationen gibt es unter anderem auf der Seite des LSB