Coronaschutzverordnung ab 19.02.2022

Für den Sport ergibt sich die Änderung, dass ab sofort kontaktfreier Sport (z.B. Leichtathletik, Golf, usw.) im Freien mit 3G zulässig ist. Beim Indoorsport oder Kontaktsport im Freien (zB. Fußball) bleibt es bei der 2G-Regelung. Die Regelungen für Kinder und Jugendliche haben sich nicht geändert.Die genauen Regeln finde Ihr hier in der CoronaSchVO.