Update Aufnahme des Übungsbetriebes in Sporthallen

seit dem 11. Mai können die Sporthallen für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb geöffnet werden.

Von der Stadt als Träger der Hallen liegt ein Hygienekonzept vor, das den Zugang in die Halle regelt. Je nach Halle

werden Ein- und Ausgänge zur Kontaktminimierung vorgegeben bzw. Einweghandtücher bzw. Seife zur Verfügung gestellt.

Der Übungsbetrieb in der Sporthalle liegt in der Verantwortung des Vereins.

Der LSB hat dazu umfassende Checklisten für die Vereine zur Verfügung gestellt,

die alle Richtlinien zum Schutz vor einer Coronainfektion im Übungsbetrieb aufführen.

Die Auflagen sind für den Verein bzw. jeden Übungsleiter sehr umfangreich und bedarf einer gewissen Umstrukturierung

des Übungsbetriebes, die in der Verantwortung des Vereines liegt.

(u.a. Mindestabstand, Mundschutz bis in die Sporthalle, Desinfektion der Materialien, max. Anzahl der Sportler, Teilnehmerlisten,

verkürzte Sporteinheiten für reibungslosen Wechsel der Gruppen, Kinder ab 14 Jahren, weiteres s. Checklisten)

Des Weiteren ist von jedem Verein ein Corona-Schutz-Beauftragter namentlich zu benennen, der die Umsetzung der Vorgaben

von jedem Übungsleiter und Mitglied im Verein einfordert, aber auch im Falle einer Infektion, die notwendige Informationsarbeit

zur Rückführung einer Infektionskette ausreichend kommuniziert.

Die Öffnung der Sporthallen in der Stadt Warstein werden daran gekoppelt, ob und wieviele Sportgruppen unter diesen Bedingungen den Betrieb aufnehmen. Je nach Rückmeldungen und örtlicher Auslastung werden ggfls Sportstätten geöffnet.

Zu Beginn der Woche haben wir bereits eine erste Abfrage gestartet. Aufgrund von einzelnen Nachfragen wollen wir hier

nochmal die Vorgaben präzisieren. Aufgrund der besonderen Verantwortung bitten wir um Rückmeldung des Vereinvorstandes,

wenn einzelne Gruppen ihren Übungsbetrieb wieder anbieten wollen.