Hartz IV und der Sport

Was ist bei Zusatzjobs, so genannten 1-Euro-Jobs in Vereinen zu beachten.

Berechtigten ALG II-Beziehern kann ab 01.01.2005 im Rahmen ihrer persönlichen Eingliederungsvereinbarung ein Zusatzjob angeboten werden, das Ablehnen hat empfindliche Leistungseinbußen zur Folge. Geleistete Stunden werden mit 1,- bis 2,-Euro Mehraufwandsentschädigung gefördert, bei Jugendlichen zur Anreißerhöhung einer Ausbildung nur mit 0,50 Euro. Dies gilt nicht als Einkommen und verbleibt anrechnungsfrei neben der Regelleistung beim ALG II-Bezieher.

Infos zum Verfahren bei der Bewilligung von Zusatzjobs finden Sie im Internet:

Opens external link in new windowhttp://www.wir-im-sport.de/templates/lsb/top_thema/show.php3?id=140&nodeid=3

Im Kreis Soest gibt es die Möglichkeit, sogenannte "Hellweg-Jobs" zu beantragen. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Website der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterArbeit Hellweg Aktiv (AHA):

Interessierte Vereine können sich aber auch an den SSV richten.

WERBEBANNER