Das Innenministerium des Landes NRW und der Landessportbund NRW fördern im Rahmen des "Bündnisses für den Sport" in 2010 wie schon im Vorjahr auch diesmal wieder Maßnahmen zur Integration von Menschen mit "Zuwanderungs-geschichte" sowie zur Gesundheitsprävention und -förderung in Sportvereinen.
Zusätzlich werden in diesem Jahr auch Maßnahmen "zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Offenen Ganztagsschulen" gefördert.
Hierfür werden über den Landeshaushalt insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. 1000 Vereine aus NRW haben die Chance, jeweils 1000 Euro für die Durchführung einer entsprechenden Maßnahme zu erhalten. Die Stadt- und Kreissportbünde schreiben das Förderprogramm vor Ort aus. Sie legen unter Zugrundelegung der Fördervoraussetzungen dem Landessportbund NRW nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel die Vorschläge der zu fördernden Maßnahmen vor.
Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die
* als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind
* und einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW angehören.
Der antragstellende Sportverein muss mindestens eine neue oder zusätzliche
Maßnahme
* zur Förderung der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
oder
* zur Gesundheitsförderung oder
* zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Offenen Ganztagsschulen
initiieren und durchführen.
Der Sportverein kann nur für eine Maßnahme eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten. Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.12.2010 begonnen werden.
Art und Umfang, Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000 €.
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