Soweit Vereinssatzungen bei Vorstandsregelungen den Grundsatz der ehrenamtlichen oder unentgeltlichen Vorstandstätigkeit vorsehen und der gemeinnützige Verein/Verband oder eine Körperschaft beabsichtigt, einen pauschalen Aufwandsersatz, Vorstands-Sitzungelder o. Ä. an ihre gewählten Vorstandsmitglieder für den Zeitraum ab dem 10.10.2007 zu zahlen, besteht die gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgabe, zeitnah eine Satzungsänderung herbeizuführen.
Diese Zeitvorgabe zur Herbeiführung einer notwendigen Satzungsänderung zur Vermeidung von gemeinnützigkeitsschädlichen Schlussfolgerungen wurde soeben bis 30.6.2009 verlängert!
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